AUFTRAG UND WERTE

Die ersten bezahlten Urlaubstage waren ein Meilenstein in der Sozialgeschichte Belgiens. Am 27. Juni 1936 verabschiedete das belgische Parlament das Gesetz, das erstmals Anspruch auf bezahlten Urlaub verlieh. Damals waren es noch 6 Urlaubstage im Jahr. Heute beträgt die gesetzlich zugestandene Urlaubsdauer 20 Tage.
Die Urlaubskasse für die Holz-, Papierverarbeitende und Grafische Industrie richtet sich an die Arbeitnehmer der Wirtschaftszweige Forstarbeiten, Forstbetrieb, Sägeindustrie und Holzhandel. Zu den Leistungsempfängern zählen auch die Arbeitnehmer der papierverarbeitenden und der grafischen Industrie.
Die UKHPG ist für die Berechnung der Anzahl Urlaubstage und der Höhe des Urlaubsgeldes sowie für die Auszahlung des Urlaubsgeldes zuständig.

GOVERNANCE

Die UKHPG ist ein privater Akteur im Bereich des Jahresurlaubs für Arbeitnehmer.
Ihr Verwaltungsrat setzt sich aus Arbeitgebervertretern der angegliederten Wirtschaftszweige zusammen.
Aufsichtsbehörde der CVBPG/VKHPG ist das Landesamt für den Jahresurlaub (LAJU). Das LAJU wacht über die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen. Außerdem übermittelt das LAJU den Urlaubskassen, darunter auch der CVBPG/VKHPG, alle Daten zu den Löhnen und Arbeitsleistungen sämtlicher Arbeitnehmer und verteilt unter ihnen die jährlichen Urlaubsbeiträge des LSS.


ACSVA

Die UKHPG ist Mitglied der Vereinigung der besonderen Urlaubskassen.
Diese gemeinnützige Vereinigung dient insbesondere als Verbindungs- und Dokumentationsstelle zwischen den besonderen Urlaubskassen, die dieser Vereinigung angeschlossen sind. Außerdem koordiniert sie die Arbeit dieser Kassen in ihren Beziehungen zum Landesamt für den Jahresurlaub.

BEI UNS ARBEITEN

Das Arbeitsumfeld ist angenehm und bietet viel Raum für persönliche Entfaltung und Eigeninitiative. Die Arbeitsorganisation ermöglicht eine gesunde Work-Life-Balance.
Interesse? Senden Sie einfach Ihren Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben an ploncol@ccpab-kbvbv.be.

JAHRESABSCHLÜSSE