AUFTRAG

Die ersten bezahlten Urlaubstage waren ein Meilenstein in der Sozialgeschichte Belgiens. Am 27. Juni 1936 verabschiedete das belgische Parlament das Gesetz, das erstmals Anspruch auf bezahlten Urlaub verlieh. Damals waren es noch 6 Urlaubstage im Jahr. Heute beträgt die gesetzlich zugestandene Urlaubsdauer 20 Tage.
Die Urlaubskasse für die Holz-, Papierverarbeitende und Grafische Industrie richtet sich an die Arbeitnehmer der Wirtschaftszweige Forstarbeiten, Forstbetrieb, Sägeindustrie und Holzhandel. Zu den Leistungsempfängern zählen auch die Arbeitnehmer der papierverarbeitenden und der grafischen Industrie.
Die UKHPG ist für die Berechnung der Anzahl Urlaubstage und der Höhe des Urlaubsgeldes sowie für die Auszahlung des Urlaubsgeldes zuständig.

WERTE

  • Solidarität

Da Solidarität den Kern unseres Auftrags bildet, ist sie natürlich auch das Herzstück unserer Zusammenarbeit. Solidarität beruht allem voran auf Wohlwollen und der Achtung vor Unterschieden. Dies ist der gemeinsame Ausgangspunkt. Des Weiteren gilt es, sich gegenseitig zu helfen und eine Dynamik des Mit- und Füreinanders zu unterstützen. Solidarität schafft Vertrauen und Entlastung, indem sie die Anstrengungen auf möglichst viele Schultern verteilt. Sie kommt nicht nur den Hilfsempfangenden zugute, sondern auch den Helfenden selbst. 

  • Engagement

Engagement äußert sich darin, dass man mit dem Herzen bei der Sache ist und mit anpackt. Engagierte Mitarbeitende handeln entschlossen und interessieren sich für alle Aspekte ihrer Tätigkeit. Sie wollen ihr gesamtes Berufsleben lang hinzulernen. Das Engagement aller Mitarbeitenden stärkt die Dynamik und den Zusammenhalt im Team. Es ist ein entscheidender Faktor, um die Ziele der Vereinigung umzusetzen.

  • Ehrlichkeit

Ehrlichkeit ist für uns ein Grundwert und als rechtschaffener Mensch selbstverständlich. Im weiteren Wortsinn gehören hierzu auch Transparenz und Offenherzigkeit. Wer transparent ist, zeigt die Dinge, wie sie sind, und gibt offen Auskunft. Offenherzigkeit bedeutet, dass man nicht nur freimütig und vollumfänglich sagt, was Sache ist, sondern auch, was zu tun ist. So kann jeder nach bestem Wissen und Gewissen aktiv werden und an unserem gesellschaftlichen Auftrag mitwirken.   


GOVERNANCE

Die UKHPG ist ein privater Akteur im Bereich des Jahresurlaubs für Arbeitnehmer.
Ihr Verwaltungsrat setzt sich aus Arbeitgebervertretern der angegliederten Wirtschaftszweige zusammen.
Aufsichtsbehörde der CVBPG/VKHPG ist das Landesamt für den Jahresurlaub (LAJU). Das LAJU wacht über die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen. Außerdem übermittelt das LAJU den Urlaubskassen, darunter auch der CVBPG/VKHPG, alle Daten zu den Löhnen und Arbeitsleistungen sämtlicher Arbeitnehmer und verteilt unter ihnen die jährlichen Urlaubsbeiträge des LSS.


ACSVA

Die UKHPG ist Mitglied der Vereinigung der besonderen Urlaubskassen.
Diese gemeinnützige Vereinigung dient insbesondere als Verbindungs- und Dokumentationsstelle zwischen den besonderen Urlaubskassen, die dieser Vereinigung angeschlossen sind. Außerdem koordiniert sie die Arbeit dieser Kassen in ihren Beziehungen zum Landesamt für den Jahresurlaub.

BEI UNS ARBEITEN

Das Arbeitsumfeld ist angenehm und bietet viel Raum für persönliche Entfaltung und Eigeninitiative. Die Arbeitsorganisation ermöglicht eine gesunde Work-Life-Balance.
Interesse? Senden Sie einfach Ihren Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben an ploncol@ccpab-kbvbv.be.

JAHRESABSCHLÜSSE